Musik im Zeitalter des digital turn. Einfluss des Phänomens Digitalität auf Musikschaffende und Rezipienten – von Johannes Ziemer

Dies ist die schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatprüfung an der Hochschule für Musik und Tanz Köln von Johannes Ziemer (2013). Er hat mich gebeten, sie hier unter einer Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC 3.0 zu veröffentlichen. Darin untersucht er auf der Grundlage von Walter Bejamin, Rolf Großmann und der Theorie der Mediamorphosen die Digitalität von Musik als technischen Prozess. Vor diesem Hintergrund diskutiert er Umbrüche, die sich für die Musikkultur aus der technischen und kulturellen Codierung und Decodierung ergeben. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass der digital turn noch nicht abgeschlossen sei, aber die Digitalität Musik bereits grundlegend revolutioniert habe.

Er und ich wären sehr an Rückmeldungen in den Kommentaren interessiert.

 

Veröffentlicht unter Digitalisierung, Kultur, Musik | Hinterlasse einen Kommentar

Der BGH und das Sample (ein Liebesbrief als “Metall auf Metall II”-Remix)

Mein geliebter Tonfetzen,

obwohl “die Verwendung von Samples in der Musikbranche mittlerweile weit verbreitet ist und sich die entlehnende Bezugnahme zu einer eigenen Stilrichtung entwickelt hat” frage ich mich, ob ein “gleichwertiger Nachbau” von dir “möglich” ist? Ich meine einen “Nachbau aus der Sicht des Musikproduzenten von seinen Abnehmern – hier also den Käufern eines Tonträgers aus dem Genre „Hip-Hop“” – also damit “einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Hörers” - nein, nicht “Hoeren” - “einen aufmerksamen und aufgeschlossenen Hörer”,“der mit musikalischen Fragen “im musikalischen Zusammenhang” einigermaßen vertraut” ist. Denkst du, das ist möglich? Aber bedenke: “Eine – im naturwissenschaftlichen Sinne – vollständige Identität des Nachbaus mit dem Original sei nicht erforderlich.”

Gib deshalb immer “Gutacht” bei den “durchschnittlich ausgestatteten Musikproduzenten” und deren “fremden Tonaufnahme”, denn eventuelle “Unsicherheit bei der Beurteilung [...] ist hinzunehmen”! Du kannst besser “von einer Übernahme ganz absehen”, denn “Sinn und Zweck des § 24 Abs. 1 UrhG ist es, Freiraum für eine schöpferische Auseinandersetzung mit bestehenden Werken zu schaffen”. “Die Fortentwicklung des Kunstschaffens kann durch die Ausübung des Tonträgerherstellerrechts daher nur behindert werden, wenn eine Reproduktion der Tonaufnahme aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist”, verstehst du? “An dieser Einschränkung des Rechts zur freien Benutzung eines fremden Tonträgers hält der Senat trotz der von der Revision und im Schrifttum geäußerten Bedenken fest (kritisch Schack, JZ 2009, 475, 476 f.; Stieper, ZUM 2009, 223, 225; Hoeren, MMR 2009, 257, 258; Lindhorst, GRUR 2009, 406, 409; Röhl, K&R 2009, 172, 174 f.; ders., K&R 2011, 660 f.; Oebbecke, Der „Schutzgegenstand“ der verwandten Schutzrechte, Diss. Köln 2011, S. 306 ff.).” Die haben eh keinen Plan.

Also, geliebte “Tonfolge”, wenn du und deine “wirtschaftliche, organisatorische und technische Leistung” in Gefahr seid, “berufe” mich und ich werde dich “im Namen des Volkes” vor den “Röhren, Stäben, Ketten, Hämmern, Metallflächen und Stahlblechen“schützen”. Ich sende dann unverzüglich “Tonträger” nach dir aus, die dich zu mir “herleiten”, mein “Schutzgegenstand”! Dann bist du endlich wieder bei -

“Nur mir”.

Dein BGH

P.S. Entschuldigt diese Albernheit , auch wenn das Ganze eigentlich traurig ist – ich schreibe gerade meine Examensarbeit und brauchte mal Abwechslung; zum Glück wird seit heute auch das Recht auf Remix gefordert; alle verwendeten Zitate stammen aus der “Metall auf Metall II”-Begründung des BGHs; dazu auch Thomas Stadler , Bruno Gert Kramm oder mein Artikel.

Veröffentlicht unter Kopie, Kultur, Remix, Urheberrecht | Hinterlasse einen Kommentar

Neue Initiative: “Recht auf Remix” – ein erster Kritikpunkt

Die Digitale Gesellschaft e. V. startet heute mit einer neuen Kampagne namen “Recht auf Remix”. Warum das Thema auf die Agenda gehört, begründen sie folgendermaßen:

“Remix und Remixkultur müssen als zentrale Ausdrucksform einer digitalen Gesellschaft anerkannt werden. Ein Recht auf Remix erfordert jedoch auch Änderungen des Urheberrechts in Deutschland und auf europäischer Ebene.”

Quelle: Digitale Gesellschaft e.V. – Lizenz: CC BY-SA 3.0 DE

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Creative Commons, Kultur, Remix, Urheberrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , | 4 Kommentare

Wir-sind-die-Urheber-Kampagnen im Jahr 2013

Heute ist Welttag des Urheberrechts und man kommt sich sich vor wie vor einem Jahr:  Anfang Mai 2012 hatte die Unterschriftenaktion “Wir sind die Urheber” (gefolgt u.a. von “Wir sind die Bürger”) gezeigt, dass einige Urheber “Gegen den Diebstahl geistigen Eigentums” sind. Genau in diesem Sinne – als hätten keine Diskussionen statt gefunden – versuchen heute neue Initiativen ihre Meinungen medienwirksam zu platzieren. Die eine Initiative heißt “Don’t fuck with Music”  und sagt Fans “Das Internet soll Musik fördern, nicht verheizen” und Politikern “Nur ein starkes Urheberrecht sorgt dafür, dass sich Kulturschaffen auch lohnt.” Aha. Dann lege ich mich mal besser nicht mit der Musik an und pisse ihr nicht ans Bein (was in etwa die Übersetzung von “Don’t fuck with Music” sein dürfte…). Begleitet wird die Initiative mit dieser Lobby-Aktion.

Dazu äußerst sich Petra Sitte:

Weiterlesen

Veröffentlicht unter Musik, Urheberrecht | Verschlagwortet mit , | 2 Kommentare

Musik, Urheberrecht und Creative Commons für Kinder erklärt

Hier ein Versuch von Annika Schulz und Susan Panzer, das Zusammenspiel von Musik, Urheberrecht und Creative Commons Kindern zu erklären. Sicherlich keine leichte Aufgabe. Der Film ist unter Creative Commons – Namensnennung lizenziert:

Veröffentlicht unter Bildung, Creative Commons, Musik, Urheberrecht | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Bericht vom enGAGE-Arbeitskreis zur Musikwirtschaft

Am 8. März 2013 fand in der Fachhochschule Köln der Arbeitskreis „Geistiges Eigentum in der Musikwirtschaft“ der Initiative enGAGE! statt. Es waren diverse Akteure aus der Branche eingeladen, in den drei Panels Produktion, Online-Verwertung und rechtlicher Schutz zu diskutieren. Die wissenschaftliche Tagung versuchte damit Einblicke in die musikökonomischen Zusammenhänge in der Digitalisierung zu liefern, um die Urheberrechtsdebatte weiter zu führen. Rolf Schwartmann, der Vorsitzende von enGAGE eröffnete mit den Worten, dass sich das Urheberrecht bewährt habe. Die Probleme würden in der Anwendung und in der Rechtsdurchsetzung liegen. Das Ziel von enGAGE sei die Bewusstseinsschaffung für den Wert geistigen Eigentums. In Arbeitskreisen möchte enGAGE Erfahrungen von verschiedenen Akteuren zusammen bringen und diese anschließend in Gesprächskreisen mit Politikern zu diskutieren.
Weiterlesen

Veröffentlicht unter Digitalisierung, Filesharing, GEMA, Kopie, Musikindustrie, Urheberrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Die diffuse GEMA steht wieder am Pranger

In einem Gespräch mit einer Bekannten ist mir mal wieder klar geworden, wie schwierig es für Jugendliche im Regelfall sein dürfte, herauszukristallisieren, was die GEMA ist und was sie möchte. Die Bekannte hatte im Schulunterricht ein GEMA-Rollenspiel mit den Schülern durchgeführt, wobei deutlich wurde, dass die GEMA bei Jugendlichen hauptsächlich ein diffuser Begriff ist, der durch zahlreiche eher negative Konnotationen begleitet wird. Weiterlesen

Veröffentlicht unter Digitalisierung, GEMA, Kopie, Musik, Urheberrecht | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Rezension der Dissertation „Der Wert von Musik in der Schule“

Der Wert von Musik in der Schule – Dissertation von Daniel Reinke

Die Dissertation „Der Wert von Musik in der Schule – Eine Analyse aus medienwissenschaftlicher und musikpädagogischer Perspektive“ von Daniel Reinke ist der wissenschaftliche Abschluss des Projektes „PLAY FAIR – RESPECT MUSIC“ in dessen Rahmen der Bundesverband Musikindustrie, der Verband Deutscher Schulmusiker und die Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover sich unter Leitung von Prof. Dr. Hans Bäßler mit dem Thema „Wertschätzung von Musik“ auseinandersetzten und Unterrichtsmaterialien für dessen schulische Implementierung entwickelten. Ich hatte mich bereits vor etwa einem Jahr – noch etwas unbedarft -  kritisch mit dem Ansatz auseinandergesetzt. Da man schon seit längerer Zeit nichts mehr zu und von dem Projekt hört, wurde auch die 2012 erschienene Dissertation bislang meines Wissens noch nicht in den Medien oder musikpädagogischen Zeitschriften thematisiert. Gründe dafür, dass das Projekt in der Musikpädagogik anscheinend keine Beachtung mehr findet, können nur vermutet werden. Das Thema an sich hat an Brisanz im letzten Jahr nämlich eher dazu gewonnen. Generell stellte sich mir deshalb die Frage, ob dem Projekt durch meine Rezension nicht zu Unrecht Aufmerksamkeit geschenkt wird. Andererseits – und deshalb habe ich mich auch für die Veröffentlichung entschieden – sollten wissenschaftliche Arbeit öffentlich kritisch beleuchtet werden und das möchte ich nun versuchen:

Der sinnvolle Mehrmethodenansatz der vorliegenden Studie besteht aus drei Teilen. Neben einer Schülerbefragung wurden eine Lehrplananalyse und eine Lehrerbefragung durchgeführt, die die zu Beginn der Dissertation theoretisch beschriebene kulturelle und wirtschaftliche Wertschätzung von Musik bei Schülern und als Musikunterrichtsthema untersuchen und daraus Handlungsempfehlungen liefern sollen. Die Forschungsfragen sind von großem Interesse: Wie steht es um die Wertschätzung von Musik bei Schülern? Inwiefern findet eine Auseinandersetzung mit dem Thema im Musikunterricht statt? Aufgrund zahlreicher Mängel gelingt es der Arbeit von Reinke jedoch nicht, diese Fragen wissenschaftlich zufriedenstellend zu beantworten. Die generell nicht repräsentativen und kaum signifikanten Ergebnisse werden derart subjektiv oder schlicht falsch interpretiert, dass es der Arbeit nicht gelingt, eine wissenschaftliche Basis und (nachträgliche) Begründung für das Projekt „PLAY FAIR – RESPECT MUSIC“ zu liefern. Das soll im Folgenden nun anhand einiger ausgewählter Beispiele erläutert werden.

Ein erster Kritikpunkt an der Dissertation ist das Fehlen von Definitionen. Reinke beschreibt nur in der Tabelle 3.4 samt Fußnote (S. 37), welches angeblich „konservative“ Urheberrechtsverständnis seiner Arbeit zu Grunde liegt. Die oberflächliche Unterteilung in „illegale“ und „legale“ Musikbeschaffungsformen hält jedoch einer kritischen urheberrechtlichen Prüfung nicht stand. Gerade weil ein Großteil der in dieser Arbeit gestellten Fragen auf das „illegale Downloaden“ und dessen Rechtfertigungen abzielt, womit sich der Autor bei durchaus strittigen Fragen von Anfang an eindeutig positioniert, wäre eine neutrale Auseinandersetzung mit der Thematik unabdingbar gewesen. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, dass das Teilen von Musik mit Freunden und Filesharing-Technologien per se „illegal“ seien (Tabelle 3.4, S. 37 und 4.12, S. 61). So findet sich folgende Einteilung zur Legalität* von Musikbeschaffungsformen in der Dissertation:

“1. Musik über Musikvideos auf Videoplattformen im Internet (z.B. YouTube, Filsh) besorgen – illegal
2. Musik gegen Bezahlung runterladen (z.B. iTunes) – legal
3. Musik ohne Bezahlung runterladen (z.B. LimeWire, Torrents oder RapidShare) – illegal
4. Musik von Freunden über Instant Messenger (z.B. ICQ) schicken lassen – illegal
5. CDs im Online-Shop kaufen (z.B. bei Amazon) – legal
6. Musik von Freunden/Bekannten besorgen (z.B. gebrannte CDs/DVDs oder per Datenübertragung von Festplatten/USB-Sticks) – illegal
7. CDs im Geschäft kaufen (z.B. bei Saturn) – legal
8. Musik von einem anderen Handy (z.B. per Bluetooth/Infrarot) schicken lassen – illegal”
Das Sternchen hinter Legalität* verweist auf folgende Fußnote, in der ich Rechtschreibfehler korrigiert habe: “*) Die Unterscheidung zwischen Legalität bzw. Illegalität wird auf einem konservativen Rechtsverständnis begründet und ist durchaus streitbar/angreifbar. Für diese Arbeit soll aber die hier anhand des Urheberrechtsgesetzes (Stand: Juli 2011) vorgenommene Einordnung als Orientierungshilfe dienen.”

Das Urheberrechtsgesetz widerspricht dieser angeblich konservativen Einteilung in § 53 (1) UrhG „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“. Schunke (2012: 5. Kapitel – Schrankenregelungen. – in: Wandkte, A.-A. (Hrsg): Urheberrecht. Berlin: S. 257) macht beispielsweise deutlich, dass die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Quelle sowie die Grenzen von „privatem Gebrauch“ unabdingbare Aspekte der Thematik Privatkopie sind. Das Tauschen von Musik im Freundeskreis – egal über welchen Weg (4., 6., 8.) – ist demnach eindeutig als legale Musikbeschaffungsmöglichkeit einzuordnen. Das Herunterladen von Videoplattformen und Filehostern (1., 3.) ist nur als illegal einzuordnen, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Derzeitige rechtliche Grauzonen finden in der vorgelegten Arbeit entsprechend keinerlei Erwähnung und die zu diesem Aspekt wichtige Frage, welche Auffassung die befragten Schüler von Legalität haben, wurde zwar im Fragebogen erhoben (Frage 21, S. 214), doch Reinke erwähnt die Ergebnisse dazu aus unerfindlichen Gründen nicht. Stattdessen wird eine nicht haltbare Unterteilung der Befragten hinsichtlich der Legalität vorgenommen: „Von 83 Prozent der Befragten werden mindestens 4 illegale und zwei legale Beschaffungswege beherrscht. (…) Es scheint für sie keine Rolle zu spielen, ob es legal oder illegal ist“ (S. 63). Abgesehen davon, dass hier nur ein Teil der Musiknutzungsmöglichkeiten abgefragt wurde und dass die gesamte Dissertation die legalen Streaming-Angebote nahezu komplett ausklammert, wird diese Einteilung auf Grund der genannten Punkte äußerst problematisch.

Weiterhin fehlt der Dissertation jede begriffliche Abgrenzung zwischen Musikwirtschaft, -markt und –industrie. Es stellt sich die Frage, ob Musikindustrie mit Tonträgerindustrie gleichgesetzt werden sollte. Als Folge dessen bleibt z.B. die Aussage „85 Prozent des Umsatzes der deutschen Musikindustrie wird mit dem Verkauf von CDs erwirtschaftet“ (S. 47) unklar, zumal diese Angabe nicht mit der Originalquelle vom BVMI übereinstimmt. In „Musikindustrie in Zahlen 2010“ (BVMI, 2011) wird der Anteil des CD-Umsatzes am Gesamtumsatz aus Musikverkauf und Leistungsschutzrechten nämlich mit 75,9 % beziffert (S. 12f). Der Anteil des CD-Umsatzes am Gesamtumsatz der Musikwirtschaft ist noch niedriger. Klare Definitionen wären hier unabdingbar gewesen, vor allem weil es ja gerade um musikökonomische Unterrichtsinhalte gehen soll.

Weder Schüler noch Lehrer wurden in den Fragebögen direkt nach musikwirtschaftlichen Kenntnissen befragt. Standen bei den Schülern Beschaffungswege, Zahlungsbereitschaft und Rechtfertigungen im Vordergrund des Studiendesigns, wurden bei den Lehrern hauptsächlich Medienkompetenz, Einschätzung der Schüler, medienpädagogische Ausbildungsinhalte und Arbeitsbelastung untersucht. So wird z.B. behauptet, dass sich die befragten Musiklehrer „durch die Ausbildung nicht hinreichend auf musikökonomische Unterrichtsinhalte vorbereitet fühlen“ (S. 168), obwohl diese Ausbildungsinhalte gar nicht abgefragt wurden (siehe Tabelle 8.15, S. 152). Anschließend werden daraus und aus der wahrgenommenen Arbeitsbelastung (Tabelle 8.16, S. 154) fragwürdige Schlussfolgerungen gezogen: „Die Fähigkeit der Musiklehrer, zum Thema ‚Entstehung und Verbreitung von Musik’ zu unterrichten, ist aufgrund dieses Defizites [in der Musiklehrerausbildung, PS] eher gering“ (S. 158). Deutlich wird dieser systematische Fehler in folgendem Zitat: „In der Medienerziehung, worunter auch die Auseinandersetzung mit der Thematik ‚Entstehung und Verbreitung von Musik’ fällt, halten sich nur 40 Prozent für umfassend vorbereitet“ (S. 161). Auf Basis des vermuteten allgemeinen medienpädagogischen Defizits der nicht repräsentativ ausgewählten Musiklehrenden wird ein Defizit in Ausbildung und Unterricht zur Thematik „Entstehung und Verbreitung von Musik“ angenommen. Auch wenn dies durchaus mit Alltagsbeobachtungen übereinstimmt, ist diese These empirisch nicht haltbar. Das Ziel des bildungsorientierten Ansatzes „PLAY FAIR – RESPECT MUSIC“, Wissen über Zusammenhänge der Musikwirtschaft stärker in der Schule zu vermitteln (vgl. S. 9), wird somit unter der Definition „Musikwirtschaft als Teil des Mediensystems“ und mithilfe des Begriffs „musikbezogener Medienkompetenzvermittlung“ (S. 9) nur scheinbar analysiert.

Insgesamt findet die vom Autor in Aussicht gestellte kritische Analyse des Ansatzes von „PLAY FAIR – RESPECT MUSIC“ (vgl. S. 100) bei Reinke nicht statt. Einige Passagen lesen sich hingegen als unkritische Werbung für das Projekt (vgl. S.100, 171). Es fehlt sogar jegliche Erwähnung der zentralen Rolle, die Daniel Reinke und der Mitherausgeber Hans Bäßler im Projekt als Projektleiter (Bäßler) und wissenschaftlicher Mitarbeiter (Reinke) gespielt haben, was lediglich in den Danksagungen Erwähnung findet, nicht jedoch bei der Beschreibung des Forschungsdesigns problematisiert wird.

Neben solchen inhaltlichen Problemen ist die Arbeit von sprachlichen Mängeln durchsetzt (vgl. S. 37, 113, 124, etc.). Die zum Teil fehlerhaften Literaturangaben vervollständigen den Eindruck fehlender Sorgfalt (vgl. S. 27, 99, 102, etc.). Zahlreiche als Vermutungen formulierte Sätze zu den Ursachen für das Verhalten von Lehrpersonen und Schülern lassen sich wissenschaftlich aus der Studie nicht begründen. Als Beispiel sollen folgende Stellen dienen: „Dies lässt hoffen, dass langfristig eine Transformation der kulturellen und finanziellen Wertschätzung stattfindet. Wenn im Erwachsenen-Leben der heute Jugendlichen Musik immer noch eine wichtige Rolle spielt, werden sie vielleicht bereit sein, mehr Geld dafür auszugeben“ (S. 72). „Es lässt sich vermuten, dass man bei rechtzeitiger Schaffung angemessener rechtlicher Rahmenbedingungen einem mangelnden Unrechtsbewusstsein hätte entgegenwirken können“ (S. 58).

Insgesamt weist die Studie darüberhinaus erhebliche empirische Mängel auf, denen sich Reinke selbst bewusst ist (vgl. S. 166-168). Keine erreichte Repräsentativität der Befragten sowie nur wenige ermittelte statistische Signifikanzen machen wissenschaftlich begründete Aussagen eigentlich nur in Ausnahmen möglich. Im inhaltlichen Fazit und in diversen Schlussfolgerungen werden die angeblich erkennbaren Tendenzen trotzdem als allgemeine Handlungsnotwendigkeiten interpretiert – meist ohne expliziten Hinweis auf die statistische Einschränkung der Aussagekraft.

An anderen Stellen fehlt jegliche Begründung für getroffene Schlussfolgerungen. Als Beispiel sei folgende Stelle genannt: „Die befragten Musiklehrer stehen Medien generell abgeneigt gegenüber und würden diese gern aus Unterricht und Schule fernhalten“ (S. 145). Das widerspricht den Ergebnissen aus Tabelle 8.4 (S. 141). Dort heißt es: 81 % der Befragten stimmen folgender Aussage eher zu oder voll zu: „Das Thema „Medien“ sollte in möglichst viele Schulfächer integriert werden.“ Nur 26 % stimmen beispielsweise folgender Aussage eher zu oder voll zu: „Erziehung im Umgang mit medialen Musikangeboten ist in erster Linie Sache der Eltern.“ Wie daraus die Charakteristika der medienpädagogischen Kompetenz der Befragten „Verdrängung der Medienpädagogik aus dem Schulalltag, generelle Abneigung gegen Medien und Medienpädagogik sowie pessimistische Einstellung dieser gegenüber“ (S. 160) hergeleitet werden, ist nicht nachvollziehbar. Ähnliches gilt beispielsweise für die Beantwortung der Forschungsfrage 1 (S. 72 f.), die sich bei genauerer Betrachtung als nicht begründete Behauptung herausstellt.

Hervorzuheben sind weiterhin etliche nicht neutrale Formulierungen in den Fragebögen: „Die SchülerInnen konsumieren Musik nur noch, ohne darüber nachzudenken“ (S. 216, Hervorhebung PS) und „Die Schüler hören und teilen sehr viel Musik, also schätzen Sie sie doch auch wert“ (ebd.). Empirisch möglichst neutrale Ergebnisse werden durch diese unnötigen Füllwörter ausgeschlossen.

Zusammengefasst liefert die Dissertation aufgrund der genannten Mängel keine geeignete wissenschaftliche Grundlage für das Projekt und für die Implementierung des Themas im schulischen Unterricht. Zwar liefert die Lehrplananalyse interessante Ergebnisse, aber die Schüler- und Lehrerbefragungen sind wie skizziert äußerst problematisch angelegt. Zahlreiche formale Fehler und fragwürdige Schlussfolgerungen verstärken diesen Eindruck. Die behauptete Notwendigkeit für die Unterstützung der Lehrer durch „PLAY FAIR – RESPECT MUSIC“ erweist sich somit als stark interessengeleitet, obwohl das wichtige Thema eine neutrale Analyse und eine tatsächlich musikpädagogische Thematisierung in der Lehrerausbildung und im Musikunterricht verdient hätte. Fraglich bleibt schließlich, wie der Doktorvater Prof. Scherer, der Bundesverband Musikindustrie und der Verband Deutscher Schulmusiker diese Dissertation einordnen bzw. verteidigen. Für einen relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn in der Musikpädagogik dürfte diese Dissertation jedenfalls nicht wirklich sorgen.

+++Update: Doktorvater war Prof. Scherer und nicht Prof. Bäßler. Das habe ich im Text  korrigiert. +++

Veröffentlicht unter Bildung, Musik, Musikindustrie, Urheberrecht | Verschlagwortet mit , , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Die letzte Sitzung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft löst verschiedene Reaktionen aus

Mit der 20. Sitzung der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft ist deren Arbeit vorerst getan. Den Stream dazu kann man hier ansehen und der Schlussbericht sollte in den kommenden Tagen auch unter der verlinkten Adresse zu finden sein. Abschließend fordert die Internet-Enquete einen ständigen Ausschuss und einen Ministerposten, die sich um die zahlreichen politischen Themen rund um Internet und Digitalisierung beschäftigen sollen. Einige Reaktionen und Resumés darauf:

Markus Beckedahl lobt gute Übersichten und kritisiert: “Von Anfang an spielten machtpolitische Fragen eine größere Rolle als thematische.

Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, gibt sich kritisch: Das Internet sei nur ein sehr wichtiges Datentransportsystem und die Arbeit sei absolut intransparent verlaufen. “Es ist deshalb auch höchst zweifelhaft, ob wir im Deutschen Bundestag wirklich einen eigenen Ausschuss zum Thema Internet und digitale Gesellschaft brauchen.

Dieter Gorny vom BVMI konstatierte: “Auch wenn sich das Gremium in vielen wichtigen Fragen, wie zum Beispiel dem Schutz des geistigen Eigentums, nicht einig werden konnte, haben die Mitglieder gegenseitig viel voneinander lernen können und damit eine gute Basis für den weiteren Dialog geschaffen. Statt einer zentralen Stelle für Internetthemen in der Bundesregierung, wie sie von einigen nun gefordert wird, wäre es für die Zukunft wichtig, die digitale Gesellschaft ganzheitlich zu denken und Strukturen für eine bessere Vernetzung zwischen den Fachgebieten zu schaffen, so dass Chancen und Risiken des digitalen Wandels ressortübergreifend angegangen werden können.

Ich selbst habe über die Enquete viele Einblicke in verschiedene Positionen erhalten und halte vor allem die Zwischen- und Schlussberichte zu den behandelten Themen für sehr vielseitige und tiefgehende Papiere, die sich z.B. mit den aktuellen Problemen des Urheberrechts sehr gewinnbringend auseinandersetzen und per Minderheiten-Votum viele politische Facetten aufzeigen. Kritik an mangelnder Transparenz kann ich nicht nachvollziehen, da verschiedenste Akteure und Positionspapiere in öffentlich nachvollziehbaren Sitzungen diskutiert und verfasst wurden. Eben weil das Internet meiner Meinung nach mehr ist als ein Datentransportsystem und die Gesellschaft in vielen Bereichen grundlegend verändert wäre eine stärkere Zuwendung der Politik zu den Themen sehr wünschenswert – ob das allerdings durch eine eigene Ministerin geleistet werden sollte, halte ich für diskussionswürdig.

Veröffentlicht unter Digitalisierung, Kultur, Urheberrecht, Wissenschaft | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Aktuelle Diskussion über die YouTube-Sperrtafeln

In den letzten Tagen überschlagen sich mal wieder die Ereignisse zu den YouTube-Sperrtafeln – hier ein kleiner Überblick:

Hans Hafner, Komponist, und Stefan Herwig, Labelchef, haben neue Vorschläge für ihrer Ansicht nach wahrheitsgemäßere YouTube-Sperrtafeln gemacht und damit (in den YT-Kommentaren) mal wieder für eine typische Diskussion zwischen GEMA-Bashern und GEMA-Befürwortern hervorgerufen:

Ich denke, dass die derzeitigen Sperrtafeln natürlich die GEMA in der anhaltenden Auseinandersetzung schlecht darstehen lassen sollen. Die GEMA muss die Rechte nämlich einräumen – das kann sie gar nicht verweigern. Nur über die Höhe der Zahlungen haben sich die Parteien eben noch nicht einigen können. Andererseits muss sich YouTube auch vor möglichen Nach- und Strafzahlungen schützen und dafür einen Hinweis bei Sperrungen einblenden. Ob dieser nun aufgrund von falschen Darstellungen rechtswidrig und nur Stimmungsmache ist, wird nun per Unterlassungsklage geklärt . Insgesamt ist es  meiner Meinung nach schon ziemlich erschreckend, wieviel Wut auf die GEMA und damit auf die Urheber YouTube in weiten Teilen der Bevölkerung mit dieser simplen Strategie erzeugen konnte. Es wird sich zeigen, ob sich das schlechte Image jemals wieder bessern wird. Schuldlos ist die GEMA aber auch nicht an ihrer Lage.

Zusätzlich angeheizt wurde die Debatte nun durch einige angeblich satirisch gemeinte erfundene Sperrtafeln vom Stern. Zum Beispiel auf Facebook wurde heftig darüber gestritten. Entrüstete offene Briefe z.B. von der DEFKOM hatte das zur Folge. Die Berichterstattung sei inakzeptabel und völlig unausgewogen, heißt es darin.

Veröffentlicht unter GEMA, Musik, Urheberrecht | Verschlagwortet mit , , | 2 Kommentare